Allgemeine Geschäftsbedingungen!

Punkt 1.                            VERTRAGSUMFANG

Die vertraglichen Leistungen der Fa. "mini-car", Voerderstr. 105 - 58256 Ennepetal 

beinhalten den termingemäßen und sicheren Transport der vereinbarten

Personenzahl zum Zielort.

Nebenabreden bzw. Sondervereinbarungen sind im Rahmen der Buchungsanfrage mitzuteilen. 

Punkt 2.                                     BUCHUNG

Die Buchung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Sie erfolgt durch

den Anmelder (Kunde) für alle bei der Buchung genannten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder, wie für seine eigenen Verpflichtungen,

einsteht. Jede eingehende Buchung wird umgehend durch die Fa. "mini-car" mit den

unter Ziffer 1 vereinbarten Nebenabreden und Sondervereinbarungen verbindlich

bestätigt.

Hierdurch erkennt der Kunde die AGB an. 

Punkt 3.                     BEFÖRDERUNGENTGELT - ZAHLUNG

Leistungsumfang und Beförderungsentgelt richten sich nach der jeweils gültigen

Preisliste. Anspruch auf Beförderung besteht nur zur vereinbarten Zeit. Das Beförderungsentgelt ist bei Antritt der Fahrt in voller Höhe zu entrichten. Nach

vollständiger Zahlung wird dem Kunden auf Wunsch eine Quittung ausgehändigt,

welche auch Angaben für die Rückfahrt enthält.

Punkt 4.                           ABHOLTERMIN - HINFLUG

Die Uhrzeit/en ist/sind genau einzuhalten, da sonst der Beförderungsanspruch grundsätzlich entfällt. Sollte die Fa. "mini-car" bis zum o.g. Zeitpunkt den Kunden nicht

erreicht haben, obliegt es dem Kunden umgehend die 24h-Hotline unter

(015116709048) anzurufen. Der Kunde muss während des vereinbarten

Abholzeitraums (+/- 15 Min.) telefonisch erreichbar sein, anderenfalls kann die

rechtzeitige Abholung unter Umständen nicht garantiert werden. Die Abholung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 15 Minuten ab dem vereinbarten Abholtermin

erfolgt. Für nicht angemeldete Umwege, Zwischenstopps, Rückfahrten zum

Ausgangspunkt wegen vergessener Gegenstände während der Fahrt von und zum

Flughafen behält sich die Fa. "mini-car" eine zusätzliche Wegegebühr vor. Eine

Verpflichtung für vorher nicht abgesprochene Fahrtrichtungsänderungen besteht

jedoch nicht.


Punkt 5.                       ABHOLTERMIN - RÜCKFLUG

Der Abholtermin am Flughafen richtet sich grundsätzlich nach der bei der Buchung angegebenen Flugnummer und nach der Ankunftszeit des Flugzeuges. Der Kunde ist verpflichtet die Fa. "mini-car" unverzüglich telefonisch über Verschiebungen der

Ankunftszeit, ggf. unter Angabe einer neuen Flugnummer, zu informieren. Bei Ankunftsverschiebungen oder Verspätungen im Luftverkehr, die nicht rechtzeitig

mitgeteilt werden können, bemüht sich die Firma "mini-car", den Fahrgast trotzdem abzuholen, wobei längere Wartezeiten entstehen können. Ein Anspruch auf

Beförderung besteht in diesem Fall jedoch nicht.

Punkt 6.                         ABHOLUNG – TREFFPUNKT   

Die Fahrgäste werden nur am Gate oder am offiziellen Meeting-Point in der

Ankunftshalle des jeweiligen Flughafens abgeholt. Fahrgäste, die am Flughafen Frankfurt/Main ankommen, werden dem Flugplan entsprechend, entweder am

Meeting Point des Terminal 1, Halle B oder am Meeting Point des Terminal 2,

Halle D + E erwartet. Sollte der Fahrer bei planmäßiger Landung nicht innerhalb von 

30 Minuten am Meeting-Point eingetroffen sein, so ist die Firma "mini-car" unter der

24h-Hotline (015116709048) zu benachrichtigen. Die Wartezeit der Fa. "mini-car"

beträgt grundsätzlich 30 Minuten ab der regulären Ankunftszeit. Lässt der

Terminplan eine längere Wartezeit zu, wird diese gegen Gebühr auf maximal

90 Minuten ausgedehnt. Wartezeiten, die nicht durch Flugverspätungen verursacht

wurden, werden mit 15,-- EUR je angebrochener halben Stunde berechnet.

Anfallende Parkgebühren werden immer gemäß Quittungsbeleg beim Kunden bei

der Rückfahrt nachkassiert. Fahrgäste, die nicht beim vereinbarten Treffpunkt

erscheinen oder sonst eigenmächtig entgegen diesen AGB handeln, haben

grundsätzlich keinen Anspruch auf Beförderung. In besonderen Ausnahmesituationen

(z.B. bei höherer Gewalt) ist mit evtl. Wartezeiten für weitere Fahrgäste zu rechnen.

Punkt 7.                                        GEPÄCK

Pro Person darf ein Gepäckstück bis 25 kg und ein Handgepäck mitgeführt werden. Zusatzgepäckstücke oder sperrige Güter müssen bei Buchung angegeben werden,

da ansonsten kein Beförderungsanspruch für diese Gegenstände besteht. Für solche Gepäckstücke kann die Fa. "mini-car" Mehrkosten berechnen, die dem Kunden auf

Anfrage mitgeteilt, oder auf der Seite Tarife nachgelesen werden können. Von der Beförderung sind gefährliche, insbesondere explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übelriechende oder ätzende Stoffe, unverpackte oder ungeschützte Gegenstände, die über die Wagenumgrenzung hinausragen, ausgeschlossen.

 

Tiere werden mit vorheriger Vereinbarung befördert. Sollte eine Verunreinigung entstehen, seitens des Tieres oder auch des Fahrgastes, so wird diese Verunreinigung durch den Fahrgast beseitigt.

Für eine Verunreinigung des Fahrzeugs durch Fahrgäste oder Tiere wird eine außerordentliche Gebühr von 150,-- EUR erhoben. Zuzüglich wird der Ausfall des Fahrzeugs pro Tag mit 50.-- EUR wegen unzumutbarkeit für Fahrer und Fahrgäste berechnet. Der Ausfall des Fahrzeugs an Tagen ist ermessenssache der Firma "mini-car" und wird nicht vom Fahrgast bestimmt.

Bitte haben Sie hierfür Verständnis, aber niemand möchte mit einem verunreinigtem Fahrzeug fahren, welches nach Kot, Urin oder Erbrochenem riecht!

Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

Punkt 8.                                       HAFTUNG

Für die Folgen von Verspätungen infolge von Verkehrsverdichtungen, Staus sowie

höherer Gewalt und unvorhersehbarem Fahrzeugausfall wird keine Haftung

übernommen. Die Haftung für die Folgen von Verspätungen infolge leichter

Fahrlässigkeit ist ebenfalls ausgeschlossen. Die Haftung für Sachschäden,

insbesondere Gepäck, ist ausgeschlossen, wenn der Schaden Euro 150.- übersteigt

und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. (Die Fa. "mini-car" empfiehlt

den Abschluss einer Reise- und Gepäckversicherung). Bei Diebstahl des Gepäcks

durch Dritte haftet die Fa. "mini-car" nicht. Für Personenschäden haftet die

Firma "mini-car" ausschließlich im Umfang der Deckung der gesetzlichen KFZ Haftpflichtversicherung.

Eine separate Insassenversicherung für Personenschäden besteht grundsätzlich nicht.

Die Haftungsausschlüsse erstrecken sich auch auf die Erfüllungs- und

Verrichtungsgehilfen der Fa. "mini-car". Ebenfalls besteht keine Haftung für Schäden,

die aufgrund von falschen Angaben des Kunden entstehen.

Punkt 9.                                       VERJÄHRUNG

Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung

beginnt am Tag der Beendigung der Beförderung. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Punkt 10.                                 ALLGEMEINES

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der

gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge. Stand: 15.03.2009.

Copyright (auch auszugsweise) by Funkmietwagen "mini-car".