Allgemeine Geschäftsbedingungen!
Punkt 1. VERTRAGSUMFANG
Die vertraglichen Leistungen der Fa. "mini-car", Voerderstr. 105 - 58256 Ennepetal
beinhalten den termingemäßen und sicheren Transport der vereinbarten
Personenzahl zum Zielort.
Nebenabreden bzw. Sondervereinbarungen sind im Rahmen der Buchungsanfrage mitzuteilen.
Punkt 2. BUCHUNG
Die Buchung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Sie erfolgt durch
den Anmelder (Kunde) für alle bei der Buchung genannten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder, wie für seine eigenen Verpflichtungen,
einsteht. Jede eingehende Buchung wird umgehend durch die Fa. "mini-car" mit den
unter Ziffer 1 vereinbarten Nebenabreden und Sondervereinbarungen verbindlich
bestätigt.
Hierdurch erkennt der Kunde die AGB an.
Punkt 3. BEFÖRDERUNGENTGELT - ZAHLUNG
Leistungsumfang und Beförderungsentgelt richten sich nach der jeweils gültigen
Preisliste. Anspruch auf Beförderung besteht nur zur vereinbarten Zeit. Das Beförderungsentgelt ist bei Antritt der Fahrt in voller Höhe zu entrichten. Nach
vollständiger Zahlung wird dem Kunden auf Wunsch eine Quittung ausgehändigt,
welche auch Angaben für die Rückfahrt enthält.
Punkt 4. ABHOLTERMIN - HINFLUG
Die Uhrzeit/en ist/sind genau einzuhalten, da sonst der Beförderungsanspruch grundsätzlich entfällt. Sollte die Fa. "mini-car" bis zum o.g. Zeitpunkt den Kunden nicht
erreicht haben, obliegt es dem Kunden umgehend die 24h-Hotline unter
(015116709048) anzurufen. Der Kunde muss während des vereinbarten
Abholzeitraums (+/- 15 Min.) telefonisch erreichbar sein, anderenfalls kann die
rechtzeitige Abholung unter Umständen nicht garantiert werden. Die Abholung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 15 Minuten ab dem vereinbarten Abholtermin
erfolgt. Für nicht angemeldete Umwege, Zwischenstopps, Rückfahrten zum
Ausgangspunkt wegen vergessener Gegenstände während der Fahrt von und zum
Flughafen behält sich die Fa. "mini-car" eine zusätzliche Wegegebühr vor. Eine
Verpflichtung für vorher nicht abgesprochene Fahrtrichtungsänderungen besteht
jedoch nicht.
Punkt 5. ABHOLTERMIN - RÜCKFLUG
Der Abholtermin am Flughafen richtet sich grundsätzlich nach der bei der Buchung angegebenen Flugnummer und nach der Ankunftszeit des Flugzeuges. Der Kunde ist verpflichtet die Fa. "mini-car" unverzüglich telefonisch über Verschiebungen der
Ankunftszeit, ggf. unter Angabe einer neuen Flugnummer, zu informieren. Bei Ankunftsverschiebungen oder Verspätungen im Luftverkehr, die nicht rechtzeitig
mitgeteilt werden können, bemüht sich die Firma "mini-car", den Fahrgast trotzdem abzuholen, wobei längere Wartezeiten entstehen können. Ein Anspruch auf
Beförderung besteht in diesem Fall jedoch nicht.
Punkt 6. ABHOLUNG – TREFFPUNKT
Die Fahrgäste werden nur am Gate oder am offiziellen Meeting-Point in der
Ankunftshalle des jeweiligen Flughafens abgeholt. Fahrgäste, die am Flughafen Frankfurt/Main ankommen, werden dem Flugplan entsprechend, entweder am
Meeting Point des Terminal 1, Halle B oder am Meeting Point des Terminal 2,
Halle D + E erwartet. Sollte der Fahrer bei planmäßiger Landung nicht innerhalb von
30 Minuten am Meeting-Point eingetroffen sein, so ist die Firma "mini-car" unter der
24h-Hotline (015116709048) zu benachrichtigen. Die Wartezeit der Fa. "mini-car"
beträgt grundsätzlich 30 Minuten ab der regulären Ankunftszeit. Lässt der
Terminplan eine längere Wartezeit zu, wird diese gegen Gebühr auf maximal
90 Minuten ausgedehnt. Wartezeiten, die nicht durch Flugverspätungen verursacht
wurden, werden mit 15,-- EUR je angebrochener halben Stunde berechnet.
Anfallende Parkgebühren werden immer gemäß Quittungsbeleg beim Kunden bei
der Rückfahrt nachkassiert. Fahrgäste, die nicht beim vereinbarten Treffpunkt
erscheinen oder sonst eigenmächtig entgegen diesen AGB handeln, haben
grundsätzlich keinen Anspruch auf Beförderung. In besonderen Ausnahmesituationen
(z.B. bei höherer Gewalt) ist mit evtl. Wartezeiten für weitere Fahrgäste zu rechnen.
Punkt 7. GEPÄCK
Pro Person darf ein Gepäckstück bis 25 kg und ein Handgepäck mitgeführt werden. Zusatzgepäckstücke oder sperrige Güter müssen bei Buchung angegeben werden,
da ansonsten kein Beförderungsanspruch für diese Gegenstände besteht. Für solche Gepäckstücke kann die Fa. "mini-car" Mehrkosten berechnen, die dem Kunden auf
Anfrage mitgeteilt, oder auf der Seite Tarife nachgelesen werden können. Von der Beförderung sind gefährliche, insbesondere explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übelriechende oder ätzende Stoffe, unverpackte oder ungeschützte Gegenstände, die über die Wagenumgrenzung hinausragen, ausgeschlossen.
Tiere werden mit vorheriger Vereinbarung befördert. Sollte eine Verunreinigung entstehen, seitens des Tieres oder auch des Fahrgastes, so wird diese Verunreinigung durch den Fahrgast beseitigt.
Für eine Verunreinigung des Fahrzeugs durch Fahrgäste oder Tiere wird eine außerordentliche Gebühr von 150,-- EUR erhoben. Zuzüglich wird der Ausfall des Fahrzeugs pro Tag mit 50.-- EUR wegen unzumutbarkeit für Fahrer und Fahrgäste berechnet. Der Ausfall des Fahrzeugs an Tagen ist ermessenssache der Firma "mini-car" und wird nicht vom Fahrgast bestimmt.
Bitte haben Sie hierfür Verständnis, aber niemand möchte mit einem verunreinigtem Fahrzeug fahren, welches nach Kot, Urin oder Erbrochenem riecht!
Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
Punkt 8. HAFTUNG
Für die Folgen von Verspätungen infolge von Verkehrsverdichtungen, Staus sowie
höherer Gewalt und unvorhersehbarem Fahrzeugausfall wird keine Haftung
übernommen. Die Haftung für die Folgen von Verspätungen infolge leichter
Fahrlässigkeit ist ebenfalls ausgeschlossen. Die Haftung für Sachschäden,
insbesondere Gepäck, ist ausgeschlossen, wenn der Schaden Euro 150.- übersteigt
und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. (Die Fa. "mini-car" empfiehlt
den Abschluss einer Reise- und Gepäckversicherung). Bei Diebstahl des Gepäcks
durch Dritte haftet die Fa. "mini-car" nicht. Für Personenschäden haftet die
Firma "mini-car" ausschließlich im Umfang der Deckung der gesetzlichen KFZ Haftpflichtversicherung.
Eine separate Insassenversicherung für Personenschäden besteht grundsätzlich nicht.
Die Haftungsausschlüsse erstrecken sich auch auf die Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen der Fa. "mini-car". Ebenfalls besteht keine Haftung für Schäden,
die aufgrund von falschen Angaben des Kunden entstehen.
Punkt 9. VERJÄHRUNG
Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung
beginnt am Tag der Beendigung der Beförderung. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Punkt 10. ALLGEMEINES
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der
gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge. Stand: 15.03.2009.
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